1. Die Gesellschaft ist ein CRR-Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes und eine Pfandbriefbank im Sinne des Pfandbriefgesetzes. Neben dem Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere dem Pfandbriefgeschäft, kann die Gesellschaft Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz und Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, sonstige banküblichen Geschäfte sowie das Treuhandgeschäft betreiben. 2. Die Gesellschaft verfolgt vorrangig den Zweck, grundpfandrechtlich besicherte Kredite zu vergeben. Darunter fallen insbesondere Immobiliarkredite an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor- und nachgelagerten Produktionsstufen, an Verbände und Genossenschaften sowie Kredite für Wohn- und Geschäftsimmobilien. Ferner gewährt das Kreditinstitut Darlehen an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie an Kreditinstitute. Insbesondere in diesen Fällen kann das Kreditinstitut Darlehen auch ohne Hypotheken, Grundschulden oder gleichwertige dingliche Sicherheiten gewähren.
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