1. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes der Länder, des Umwelt- und Tierschutzes sowie die Erhaltung der Arten- und Biodiversität des beweideten Gebietes und die Unterstützung der Landwirte beim vorgeschriebenen Herdenmanagement, wenn Rinder als Kulturpfleger eingesetzt werden; die damit einhergehende Erhaltung der Attraktivität der Naherholungs- und Naturschutzgebiete für die Allgemeinheit (gefährdete Nutztierrassen erhalten wichtige Kulturlandschaften) sowie die Einbeziehung und Schulungen bezüglich des Natur- und Tierschutzes. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Starke Reduktion der physischen und psychischen Belastung der Rinder durch das nicht motorisierte managen zu Pferd. - Minimierung der Schäden an Weideflächen und in Landschaftsschutzgebieten durch geschulte Reiter/Pferd Paare. - Aufklärung der Rinderzüchter und Landwirte in Bezug auf Low Stress Stockmanship und Umwelt- und Naturschutz. - Stressarme Hilfeleistung beim Einfangen von entlaufenen Rindern durch gute Erreichbarkeit mit dem Pferd auch in schlecht zugänglichem Gelände; Einsätze von Polizei und Hubschrauber werden minimiert bzw. überflüssig. - Durchführung von Einsätzen in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern und Ordnungsämtern usw. im Rahmen des Tierschutzes. - Zusammenarbeit mit Behörden in Bezug auf Tier- und Umweltschutz. - Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzgedankens - Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. - Die Gesellschaft lehnt Bestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art ab. - Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe sowie Zweigniederlassungen oder weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und die Vertretung übernehmen. - Erbringung von Lehrgängen, Schulungen und Seminare für Reiter zur Ausbildung und Weiterbildung für das Rinder- und Herdenmanagement.
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Schweinezüchter
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