Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports, der Entwicklungszusammenarbeit und des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Verbesserung der Lebenssituation und die Förderung des Wohls von benachteiligten Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren Herkunft oder Wohnort ohne Differenzierung aufgrund deren Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Geschlecht und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Natur sowie die Ursachen und Auswirkungen von Not, Elend und Mangel an Fürsorge. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch (a) die Organisation nationaler und internationaler Programme und Aktivitäten zur Förderung der sozialen Fürsorge, der Lebensbedingungen sowie der Bildung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die unter Benachteiligung, einem Leben in Armut, unter bewaffneten Konflikten, Vertreibung oder sozialem oder wirtschaftlichem Umbruch leiden, beispielsweise durch die Aus- und Fortbildung von Lehrern und Ehrenamtlichen vor Ort zur Verbesserung der ganzheitlichen, gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Durchführung regelmäßiger Sport- und Spielaktivitäten als Mittel zum Erlernen wichtiger Fähigkeiten und Wissen, z.B. zur Krankheitsprävention oder zur friedlichen Konfliktlösung. (b) die Förderung und Sensibilisierung für humanitäre Fragen und die Nutzbarmachung von Sport und Spiel für die Entwicklung weltweit, z. B. durch das Engagement bedeutender deutscher Sportler, die als Athletenbotschafter für Right To Play aktiv werden und ihre Bekanntheit dazu nutzen, öffentlich über die Bedeutung und Wirkung von Sport und Spiel für die Entwicklung zu sprechen; Lancierung von Medienberichten und Informationsveranstaltungen mit Experten von Right To Play, in denen über die Bedeutung von Sport zur Erreichung von Entwicklungszielen berichtet wird, (c) das Einwerben von Mitteln sowie die Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für das weltweite Notleiden von Kindern und deren Unterstützung durch öffentliche wie auch private Veranstaltungen, Ausstellungen, Treffen und andere Aktivitäten, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden, und (d) das Einwerben und die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung für Right To Play International und andere steuerbegünstigte Körperschaften weltweit, die Programme von Right To Play International unterstützen und umsetzen.
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Sozialwesen
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