Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes und des Umweltbewusstseins sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege entlang des Rheins, seiner Nebenflüsse und anliegender Städte im Sinne der Naturschutzgesetze der Länder und des Küstenschutzes gemäß § 52 Abs. 8 und 25 der Abgabenordnung (AO). Dieser Zweck wird verwirklicht durch: a) Planung, Organisation und Durchführung von Aktionen und sonstige Maßnahmen zur Säuberung des Rheins, des Rheinufers und seiner Nebenflüsse und der anliegenden Städte, b) öffentliche Auftritte zur Steigerung der gesellschaftspolitischen Akzeptanz des Umwelt- und Naturschutzes, insbesondere der Müllvermeidung, c) Aktionen und Veranstaltungen zur Steigerung des Umweltbewusstseins bezüglich Müll, d) der Entwicklung von Netzwerken zur Förderung und Entwicklung von Müllsammelaktionen, e) das Eintreten für Nachhaltigkeit, Sauberkeit und die Pflege von Kultur- und Landschaftsräumen, f) Veröffentlichungen zur Verbreitung und Förderung des Gedankens in breiten Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch in Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Unternehmen sowie, g) sonstige Maßnahmen, die den Gesellschaftszweck fördern und die Gemeinnützigkeit nicht gefährden.
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