1) Die Gesellschaft hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, der Werbegemeinschaft Rheinhessenwein e. V. und den Tourismusstellen in der gesamten Region Rheinhessen den Tourismus zu fördern und zu koordinieren. 2) Hierzu nimmt sie insbesondere folgende Tätigkeiten für die in Absatz 1 genannte Region wahr: das touristische Innen- und Außenmarketing, die Ausarbeitung und Aufbereitung von gebietsübergreifenden, touristischen Angeboten sowie deren Vermittlung und Verkauf, den Betrieb eines gemeinsamen Reservierungssystems. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich unter den Voraussetzungen der §§ 87 ff. der Gemeindeordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen.
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