Ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG. Die Sparkasse hat als kommunales Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe, vorrangig im Gebiet ihres Gewährträgers, des Zweckverbandes Sparkasse Worms, die Versorgung mit Geldund kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sichern. Die Sparkasse stärkt als öffentliche Bank den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Die Sparkasse erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes. Die Sparkasse fördert die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichem wirtschaftlichen Verhalten. Die Sparkasse trägt zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung, insbesondere junger und mittelständiger Unternehmen im Geschäftsgebiet bei. Mit ihrer Aufgabenerfüllung dient die Sparkasse dem Gemeinwohl. Die Sparkasse kann alle banküblichen Geschäfte betreiben, soweit im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz oder in aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Banken und Sparkassen
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