1) a) die Förderung der Jugend gemäß § 52 Nr. 4 AO, b) die Förderung der Völkerverständigung, Hilfe für Geflüchtete und bürgerschaftliches Engagement gemäß § 52 Nr. 10, 13, 25 AO, c) die selbstlose Unterstützung junger Menschen und Erwachsener, soweit diese bedürftig im Sinne von § 53 AO sind. 2) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe, b) die Förderung erfolgt inklusiv, die Angebote der Gesellschaft stehen daher allen jungen Menschen offen. Im Sinne eines ganzheitlichen Inklusionsbegriffs gilt dies auch für Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, sowie für Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen, c) eine barrierearme Gestaltung der vorgenannten Projekte und Angebote, d) die Förderung von Maßnahmen und Angeboten, die insbesondere die Förderung und Hilfe für junge Menschen im Blick haben; die Durchführung der beruflichen Qualifizierung und sozialen Betreuung Langzeit- und schwer vermittelbarer arbeitsloser Menschen mit dem Ziel, deren Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen sind ebenso in diesem Kontext zu nennen, e) die Initiierung, Entwicklung und operative Umsetzung, Begleitung bei der Organisation von inklusiven und präventiven Projekten und Angeboten in den Stadtteilen insbesondere mit erhöhtem Bedarf an Förderung; hier sind auch junge Menschen gemeint, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, oder akut wohnungslos sind, f) das Angebot von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Sportpädagogik, auch als Projektträger im Rahmen des offenen Ganztags. Ebenso führt die Gesellschaft an allen Schulformen Projekte an, die insbesondere das soziale Lernen im Blickfeld haben, g) die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizierten Weiterbildung und Qualifizierung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Inklusion dienen, h) Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbildung und zur Stärkung berufsspezifischer Kompetenzen, i) nationale und internationale Veranstaltungen Projekte und Angebote, die der Inklusion und dem internationalen Austausch dienen, j) die Förderung des interkulturellen Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäischen Leitbildes soll zur Realisierung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen werden. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern auch im Ausland gesucht, k) durch Einsatz von Methodiken der Gemeinwesenarbeit und einer Sozialraumorientierung, was eine Förderung bürgerschaftlichen Engagements, das z.B. in Stadtteilzentren und ähnlichen Einrichtungen umgesetzt wird, zur Folge hat.
Sozialwesen
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