Betreiben einer künstlerisch ausgerichteten Gesamtschule als private Ersatzschule für die Sekundarstufe I und eines Berufskollegs als berufliches Gymnasium für Gestaltung als private Ersatzschule für die Sekundarstufe II. Daneben soll die Gesellschaft Bildungsgänge entwickeln, die die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung eines Schülers durch die Verknüpfung von allgemeiner Schulbildung mit musischer und künstlerischer Profilbildung im Blick hat. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung dieses Zweckes Weiterbildungskonzepte für Lehrkräfte entwickeln und Kooperationen mit Hochschulen anstreben, die Studiengänge mit künstlerischer bzw. gestalterischer Ausrichtung haben. Die Gesellschaft unterstützt darüber hinaus die berufliche Weiterentwicklung dieser Schüler durch die Aufnahme von Kooperationen mit Unternehmen und Dienstleistern des gestalterischen Gewerbes. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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