Gesellschaft dient dem Zwecke der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie Beratung bei Koordination der Schnittstellen zum Individualverkehr (IV) und nimmt im Verbundgebiet folgende Aufgaben wahr: Regionalisierter regionaler Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Regionalisierter regionaler Buspersonennahverkehr (BPNV) (§ 7); Verkehrsplanung, Verkehrskonzeptionen und technische Standards (§ 8 ); Rahmenplanung für Produkte (§ 9); Verbundtarif und Beförderungsbedingungen (§ 10); Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformationen (§ 11); Vertriebssystem (§ 12); Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (§ 13); Integriertes Plandatensystem (§ 14). Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung der Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen errichten oder erwerben.
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