Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Ehe und Familie, der Kriminalprävention. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Hilfen zur Überwindung eines problematischen bzw. süchtigen Medienkonsums. Diese werden konkret umgesetzt durch ambulante Beratung und Therapie in Einzel- und Gruppensettings für von Mediensucht betroffene Menschen und ihre Angehörigen. Zudem werden für Jugendliche, Eltern und pädagogische/therapeutische Fachkräfte präventive Maßnahmen, Vortrags- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt sowie Print- und Onlinemedien erstellt, die der Mediensuchtprävention dienen und die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit Bildschirmmedien insbesondere im Hinblick auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern. Dies dient auch der Verhinderung von Straftaten durch Konsum und Verbreitung strafrechtlich relevanter Medieninhalte (insbes. § 184/184a-c StGB) sowie verbotener Handlungen im Internet (Cybermobbing, Cybergrooming etc.
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