Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Auftrag des Kreises Düren auf Grundlage des jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplans. Hierzu zählt die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports. Hierzu zählt auch die Beschaffung, die Vorhaltung, der Betrieb und die Unterhaltung rettungsdienstlicher Infrastruktur im Kreis Düren auf Grundlage des jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Düren. Zur rettungsdienstlichen Infrastruktur zählen insbesondere die zur Erfüllung der durch gesonderte Vereinbarung übertragenen Durchführung erforderlichen Gebäude und Fahrzeuge sowie die medizinische und technische Ausstattung. 2.) Die Anstalt ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung zu dienen. 3.) Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung auf anerkannt hohem Niveau kann die Anstalt rettungsdienstliches Personal aus- und fort- und weiterbilden. Sie ist berechtigt, sich zu diesem Zweck an einer entsprechenden schulischen Einrichtung zu beteiligen.
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