Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes im Kreis Heinsberg nach der Maßgabe des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW). Die Gesellschaft führt den Rettungsdienst auf der Grundlage dieses Vertrages und unter Beachtung der Vorschriften des Rettungsgesetzes NRW sowie aller anderen zu beachtenden Rechtsvorschriften durch. Dazu gehören alle Geschäfte, die der Umsetzung der vom Kreis Heinsberg beschlossenen Bedarfspläne dienen sowie alle Verwaltungsaufgaben, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes übertragen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Sie erledigt ihre Aufgaben unter Beachtung des öffentlichen Interesses an einem bedarfsgerechten leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienst.
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