Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie die Beratung von Unternehmen, die in der Projektierung von erneuerbaren Energien tätig sind. Weiterhin kann sich die Gesellschaft an Unternehmen beteiligen, deren Unternehmenszweck auf die unmittelbare oder mittelbare Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet ist. Dabei kommen als Beteiligung im vorgenannten Sinne auch jede Form von Genussrechtskapital, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung in Betracht. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
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