(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung, die Förderung der Völkerverständigung und die Förderung der Jugendhilfe. (3) Der Bereich Bildung und Erziehung wird unter anderem verwirklicht durch die Förderung der Freien Schule Rerik entsprechend den jeweils gültigen Konzepten: aktuell nur: die Sekundarstufe. Möglich aber auch für die Grundschule und Hort. Diese beschreiben Unterrichtsziele, - inhalte und -methoden, die auf modernen pädagogischen Prinzipien und reformpädagogischen Grundsätzen basieren. Die Gesellschaft widmet sich hier dem Unterricht in der Sekundarstufe, speziell auch der integrativen Förderung hochbegabter Kinder, Kinder mit eingeschränkten Voraussetzungen, Kinder nicht-deutscher Muttersprachen. Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der bestehenden Schule in allen Formen. (4) Der Bereich der Völkerverständigung wird unter anderem dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft internationalen Jugendaustausch auch im nicht-formalen Bildungsbereich durchführt, Insbesondere liegt der Schwerpunkt auf einer Kontaktherstellung und -pflege sowie dem Aufbau dauerhafter internationaler Beziehungen, und hier insbesondere im Bereich der Ostseeanrainerstaaten. Es wird die Begegnung zwischen Deutschen und Ausländern gefördert und auch der Austausch von Informationen über Deutschland und das Ausland. (5) Der Bereich der Förderung der Jugendhilfe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Träger und Unterhalter einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft ist. (6) Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Gesellschaft im Sinne des § 57 Absatz 3 der Abgabenordnung mit anderen gemeinnützigen Körperschaften, die diese Zwecke fördern. Kooperationspartner der Gesellschaft in diesem Sinne sind die gemeinnützigen Zwecken verpflichteten Körperschaften im Unternehmensverbund der Europäischen Stiftung für innovative Bildung (im Folgenden: ?EuSiB- Unternehmensverbund\"). Die Gesellschaft wirkt mit den unterstützten gemeinnützigen Körperschaften des EuSiB- Unternehmensverbunds insbesondere dadurch planmäßig zusammen, dass sie von diesen Leistungen in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen kann wie folgt: - Verwaltungsarbeiten, wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten, Vertragswesen, Sekretariat, sowie Bibliothekswesen, - die Funktion des Datenschutzbeauftragten, - Systemadministration und IT- Dienstleistungen, - Küchenkräfte für die Essensausgabe und Frühstückszubereitung, - Reinigungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, - finanzielle und personelle Unterstützung von Schul- und andere Bildungsprojekten, - entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von Sachmitteln und Immobilien, - Energieversorgung bzw. finanzielle Unterstützung aus der Einspeisungsvergütung der Energieerzeugungsanlagen sowie deren Nutzung zu Bildungszwecken und - Beratungsleistungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen.
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Unterricht & Erziehung
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