Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der selbstlosen Verbreitung des Evangeliums dienen.
Interessengemeinschaften
Religionsgemeinschaften
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