Veräußerung von Wohnungsbauten ist gemäß der Gemeinnützigkeitsverordnung und ihren Ausführungsbestimmungen eine Sicherung gegen ungerechtfertigte Preiserhöhung zu bestellen. In jedem Falle unzulässiger Preissteigerung ist von dem dem Wohnungsunternehmen eingeräumten Rechte Gebrauch zu machen. Außerdem kann Mitwirkung bei Begründung zu 1. und 2. stattfinden. An- und Verkauf ländlicher Grundstücke kann vermittelt werden. Die innere Kolonisation soll auch durch Auskunftserteilung über deren Angelegenheiten gefördert werden. Das Unternehmen darf nur die in § 6 der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 1. Dezember 1930 und in den Ausführungsbestimmungen bezeichneten Geschäfte betreiben. Die Satzung ist am 6. August 1910 errichtet, mehrfach geändert, zuletzt am 19. April 1961. Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch zwei Mitglieder, indem sie ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, die von dem Aufsichtsrat ausgehend unter Benennung desselben von dem Vorsitzenden unterzeichnet. Sie sind in den von dem Aufsichtsrat und dem Vorstand gemeinsam zu bestimmenden Blättern zu veröffentlichen.
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Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827