Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung; - die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und für Menschen mit Behinderung; - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Straftaten; - die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem DRK Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften. Es kommt insbesondere zum Ausdruck durch: - die Erbringung von Serviceleistungen (Reinigungs-, Hausmeister-, Hauswirtschafts- und sonstigen Leistungen) - die Lieferung/ Beschaffung bzw. die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern (Waren, bewegliche und unbewegliche Gegenstände, Rechte und Lizenzen etc) - sowie durch weitere Kooperationen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks (erster Absatz).
Reinigungsfirmen
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