Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsausbildung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch den Betrieb einer Akademie für Fort- und Weiterbildung sowie einer Berufsfachschule für Altenpflege. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist es auch, für Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften i.S.d. § 58 Ziffer 1 und 2 der Abgabenordnung zur Förderung der Zwecke der Gesellschaft Mittel zu beschaffen. Ebenso ist sie berechtigt, ihre eigenen Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden.
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