1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb und/oder Verpachtung einer klinisch-stationären Einrichtung zur Entzugsbehandlung, Entwöhnungstherapie, Rehabilitation und nachsorgliche Betreuung für abhängigkeitskranke Menschen. b) Spezielle pädagogische, therapeutische und rehabilitative Einrichtungen, die ein wissenschaftlich begründbares Therapie- bzw. Rehabilitationskonzept und modllhafte Charakter haben sollen, sowohl selbst zu errichten als auch durch ideelle und materielle Unterstützung zu fördern; c) Förderung der spezialisierten Ausbildung von therapeutischen und pädagogischen Fachkräften auf dem Gebiet der Suchttherapie.
Gesundheitswesen
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