Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge Betrieb, Wartung sowie Ausbau von Netzen für die Verteilung von Strom, dessen Vertrieb und sämtliche damit zusammenhängende Dienstleistungen ("Typ I Aktitvität"). Andere kommunalwirtschaftliche Aufgaben können unter den Voraussetzungen der BayGO im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge einstimmig übernommen werden, wenn eine ausreichende Wirtschaftlichkeit der übernommenen Aufgaben zu erwarten ist ("Typ II Aktivität"). Hierunter fallen insbesondere a) Verwirklichung von Projekten zum Aufbau von umweltschonenden Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen; b) Auf- und Ausbau eines Glasfasernetzes; c) Übernahme und Betrieb von vorhandenen Wärmeversorgungsnetzen (z.B. in Planegg-Martinsried) und Aufbau und Betrieb weiterer Wärmenetze; d) Energiedienstleistungen und Contracting; e) Übernahme und Betrieb von Gasversorgungsnetzen; f) Betätigung im Bereich des Zähl- und Messwesens über die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Netzeigentümers und Netzbetreibers hinaus; in den Grenzen der örtlichen Betätigung nach Art. 87 Abs. 2 BayGO. Weiter können unter den Voraussetzungen der BayGO Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge als Dienstleister übernommen werden, die üblicherweise von Stadtwerken übernommen werden (z.B. Wasserver- und -entsorgung, Nahverkehr, Schwimmbäder, Energieversorgung, Telekommunikation) ("Typ III Aktivität").
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