Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO. Zweck der Gesellschaft ist in Zusammenarbeit zwischen den Städten und dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main die Realisierung des Regionalpark Rhein-Main im Gebiet der Städte, die Gesellschafter sind. In Frankfurt geht es speziell um die Verknüpfung mit dem Grüngürtel als Teil des Regionalparkprojektes im Bereich der nördlichen Frankfurter Ortsteile (Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames, Kalbach, Niederursel, Heddernheim, Praunheim). Die Realisierung des Regionalparks dient insbesondere den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft im erforderlichen Umfang Planungen und Maßnahmen für die Realisierung des Regionalparks RheinMain im Bereich der Städte durchführt, die Gesellschafter sind und eine 5-jährige Anlaufpflege sicherstellt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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