(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Realisierung und Fortentwicklung des Regionalparks Rhein-Main im südwestlichen Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und angrenzenden Räumen in Zusammenarbeit mit den der Gesellschaft angehörenden Städten und Gemeinden. (3) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens, in dem erforderlichen Umfang Planungen für die Realisierung und Fortentwicklung des Regionalparks Rhein-Main im Bereich der Städte und Gemeinden, die Gesellschafter sind, vor allem Bepflanzungen, Wegebau und sonstige bauliche Vorhaben durchzuführen und - soweit notwendig - Flächen und Nutzungsrechte zu erwerben. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich auch Einrichtungen anderer Rechtsformen bedienen.
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Sozialwesen
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