Im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung der Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe in Regensburg. Die Konkretisierung der Aufgaben und die zu verfolgenden Ziele werden im Einvernehmen mit der Stadt Regensburg geregelt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftsgegenstand zusammenhängen oder ihn fördern können. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft dient der Förderung der Wohlfahrtspflege und verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe betreibt. Außerdem kann sie vorbeugend und helfend auf allen Gebieten der Altenhilfe sowie des Gesundheitswesens tätig werden und mobile soziale Dienste und Fachpflegedienste sowie häusliche Betreuung leisten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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