A) die Förderung von Kunst und Kultur und b) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Menschen, die auf der Straße leben (Obdachlose) oder deren Eingliederung in die Gesellschaft aufgrund vorgenannter Gründe nur mit Unterstützung Dritter möglich erscheint. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Thema Kunst (Ziff. 2a): Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Vorträgen zum Thema Kunst für eine breite Bevölkerungsgruppe (Kunst für alle); Organisation und Durchführung von Kunstaustellungen und Lesungen für eine breite Bevölkerungsgruppe; Herausgabe einer Kunstzeitschrift/Kunstzeitung und weiteren Medien zum Thema Kunst, die sich auch mit dem Thema der Obdachlosigkeit befassen soll (Zweckbetrieb); b) Thema Obdachlosigkeit (Ziff. 2b): Kostenlos Abgabe der o.g. Kunstzeitung an Menschen der Zielgruppe (Ziff. 2b). Dies sollen ihnen durch Verkauf ein Einkommen ermöglichen - ähnlich einer Obdachlosenzeitung; Herausgabe von lnformationsmedien, um über Angebote zur Überwindung der Obdachlosigkeit zu informieren; Pressearbeit und Mitwirkung in politischen Gremien, mit dem Ziel, auf das Problem der Obdachlosigkeit hinzuweisen.
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