Ausbildung bzw. Umschulung sowie die Fort- und Weiterbildung von Menschen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens sowie angeschlossene Berufe. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung einer Bildungseinrichtung, insbesondere durch das Betreiben einer Schule für Gesundheits- und Sozialwesen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darfdurch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Berufliche Schulen
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