1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2.Zweck der Gesellschaft ist im In- und Ausland die Förderung a) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); b) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); d) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO); e) der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO); f) des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO); g) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen (Mildtätigkeit). 3.Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer sowie Flüchtlinge und Menschen in anderen Notlagen (z.B. politisch, rassisch oder religiös Verfolgte), insbesondere in der Ukraine, aber auch in anderen Ländern sowie auch im Inland, durch aa) Bereitstellung von medizinischen Hilfsgütern wie Medikamenten, medizinischem Material und Gerätschaften für Gesundheitseinrichtungen und Krankentransporten; bb) Bereitstellung von kritischer Infrastruktur (Bsp. Strom Wasser, Lebensmittel, Wärme) insbesondere auch für Gesundheits- und Bildungseinrichtungen in Krisengebieten für die Notfallversorgung cc) Einrichtung, Wiederherstellung und/oder Bau von Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Universitäten, usw.); dd) Unterstützende Maßnahmen und Beratungsleistungen zur Förderung der Freiheit und Selbstbestimmung der Zielgruppe, insbesondere Behördenbegleitungen, Mentorin und Patenschaften; b) Angebot, Vermittlung und Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten für Studenten, Geflüchtete, Kriegsgeschädigte und anderen Personen (soweit sie bedürftig i.S.d. § 53 AO sind), auch durch den Bau und die Unterhaltung von Wohnmöglichkeiten. c) die Durchführung von allgemeinen (neutralen) politischen (Volks-) Bildungsveranstaltungen, in unterschiedlichsten Formaten (Seminare bis Großveranstaltugen), insbesondere aa) für Erwachsene, um ein Forum bereitzustellen, um über Kriegs- und Notlagen zu sprechen, auch um Fluchtursachen besser zu verstehen; bb) um durch den Austausch einen Perspektivwechsel auf die marginalisierten Gruppen in der Gesellschaft zu erreichen; cc) für Jugendliche um die verstärkenden Mechanismen von Sozialen Medien insbesondere im Hinblick auf die Konstruktion von Feindbildern, politische- und gesellschaftliche Spaltung sowie Diskriminierung & Rassismus besser zu verstehen; d) die Durchfühgrung von Veranstaltungen zum Zwecke der Völkerverständigung auch mit dem wechselseitigen Austausch von Personen aus verschiedenen Länder; e) Die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere durch die Gewinnung, Weiterbildung und Vernetzung von ehrenamtlich engagierten Personen und Vertreter*innen Zu den Zwecken der Gesellschaft, f) Informationsarbeit zu den Zwecken der Gesellschaft durch die Erstellung und Publikation von Medien (in analoger und digitaler Form) und Pressemitteilungen; g) das Sammeln von Hilfsgütern aller Art und deren selbstlose Verteilung an im In- und Ausland lebende bedürftige Personen im Sinne des § 53 AO. 4.Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke, und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländische Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigter Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58
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