(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechtes. (3) Der unter (2) genannte Gesellschaftszweck wird insbesondere umgesetzt a) durch den Aufbau eines Wohnheims für Auszubildende auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, das insbesondere der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach den Definitionen des Sozialgesetzbuches dient, b) durch die Vorbereitung der Gründung einer gemeinnützigen, steuerbegünstigten Stiftung, die dem Betrieb des unter a) benannten Wohnheims für Auszubildende und dem Angebot weiterer Leistungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach den Definitionen des Sozialgesetzbuches dient, c) durch die Erwirtschaftung des Gründungskapitals der unter b) benannten gemeinnützigen, steuerbegünstigten Stiftung und d) durch die organisatorische und logistische Unterstützung von Angeboten der Jugendarbeit- und Jugendverbandsarbeit anderer freier Träger nach den Definitionen des Sozialgesetzbuches. (4) Der unter (2) a) und b) benannte Satzungszweck wird verwirklicht durch a) die Entwicklung von Konzepten für den Bau und den Betrieb eines Wohnheims für Auszubildende unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach dem Sozialgesetzbuch, b) die Entwicklung und Beauftragung von zur Veröffentlichung bestimmten Studien zur Lebenssituation von Auszubildenden und jungen Menschen im Übergang ins Arbeitsleben, c) den fachlichen Austausch mit verwandten Projekten und Trägern in anderen Städten und Bundesländern, d) Öffentlichkeitsarbeit, e) die Durchführung von Fachtagungen und Fachveranstaltungen, f) die Sicherstellung der Geschäftsführung der Stiftung in der Gründungsphase. (5) Die Finanzierung der unter (4) benannten Maßnahmen und der unter (2) sowie unter (3) c) und d) benannte Satzungszweck wird verwirklicht durch a) die Durchführung von Sammlungen und Veranstaltungen zur direkten Mittelakquise, b) in Kooperation erfolgende Kampagnenberatung für gemeinnützige Träger - Zielsetzungsanalyse - Potenzialanalyse - Beratung zur Mittelakquise c) Entwicklung von einheitlichen Gestaltungskonzepten und -richtlinien (Copared Designs) d) Erstellen von Layout - für Print - für digitale Medien - und Textil e) Druckerei - Drucken der Printprodukte und Textilen - Durchführen von Aktionen und Veranstaltungen für gemeinnützige Träger f) Einbindung des Ehrenamtes - Bei jedem Schritt sind die Ehrenamtlichen der gemeinnützigen Träger mit einzubinden.
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