1. der Betrieb einer Schuldnerberatung nach Anerkennung gemäß § 3 Nds. AGInsO als bescheinigende Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz und in diesem Zusammenhang die Förderung und Durchführung von Schuldnerberatung nach Anerkennung als bescheinigende Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die Verwirklichung des Satzungszwecks erfolgt durch allgemeine Schuldnerberatung für Ratsuchende, insbesondere durch a. Einzelberatung von ratsuchenden, natürlichen Personen, Selbstständigen und Gewerbebetrieben auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und der Überschuldungsvorbeugung. Von der Beratung ist die Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetzes ausgeschlossen. Diesbezüglich wird an geeignete Stellen verwiesen, b. Feststellung des jeweiligen persönlichen Umfangs der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, c. Hilfestellung bei der Verhandlung mit Gläubigern, d. Aufstellung eines individuellen Zahlungsplans, e. Hilfestellung bei der Beantragung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, f. Öffentlichkeitsarbeit.
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