1.Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, sowie der Jugendhilfe und des Sports. 2.Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch diverse Kinderbetreuungsangebote und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, die indivi-duelle und altersgerechte Förderung der betreuten Kinder, die Weiterentwicklung der konzeptionellen und pädagogischen Grundlagen, sowie durch Austausch und Zu-sammenarbeit mit Organisationen, die gleichartige Zwecke verfolgen. 3.Im Rahmen der durch §§ 51 ff AO gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich ? sofern hierdurch die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt wird ? an gleicharti-gen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Des weiteren kann die Gesellschaft zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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