Vermittlung von Versicherungen (Erlaubnis nach § 34d, Abs. 1 GewO) als Versicherungsmakler und damit verbundene gutachterliche Tätigkeiten. Ferner, die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Kapital- und Vermögensanlagen sowie Darlehen (Erlaubnis nach § 34i GewO) zwischen Kunden und einem Institut, soweit diese nicht nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, also derzeit insbesondere keine Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagenvermittlung, Finanztransfergeschäfte und Sortengeschäfte.
Versicherungsmakler
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