Vermietung, entgeltliche und unentgeltliche Überlassung von Eisenbahnpersonal, insbesondere Lokführer, sowie die sonstige Personalgestellung, soweit diese nicht erlaubnispflichtig im Sinne des AÜG sind, sowie ferner die Aus- und Weiterbildung von eigenen Mitarbeitern nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sowie die Annahme und Erbringung von eisenbahnbezogenen Leistungen für Dritte im eigenen Namen, insbesondere die Zugvorbereitung, Zugförderung und Rangierdienste.
Verleih und Vermietung
Zeitarbeit und Personalleasing
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