Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß Anhang I der Bankenrichtlinie (2006/48/EG): Nr. 1 Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern; Nr. 2 Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung); Nr. 4 Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs; Nr. 5 Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks und Bankschecks); Nr. 6 Garantien und Zusagen (Bürgschaften); Nr. 7 Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft; Nr. 8 Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen; Nr. 9 Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen; Nr. 10 Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt; Nr. 11 Portfolioverwaltung und -beratung; Nr. 12 Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung; Nr. 13 Handelsauskünfte; Nr. 14 Schließfachverwaltungsdienste.
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