Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen, b) die Annahme von sonstigen Anlagen, c) Gewährung von Krediten aller Art, d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen, sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs, f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, j) die Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand insbesondere der Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel sowie der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der sonstige Handel mit Waren und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen ist k) die Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand insbesondere der Erwerb, die Beplanung, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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