Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen b) die Annahme von sonstigen Einlagen c) die Gewährung von Krediten aller Art d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisenj) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse l) der Handel mit sonstigen Waren. Die Nachschußpflicht ist von bisher 2 000,- DM pro Geschäftsanteil herabgesetzt auf 1 000,- DM. Die Bekanntmachungen werden unter ihrer Firma im Bayerischen Genossenschaftsblatt veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen die Bekanntmachung ausgeht. Ist die Bekanntmachung in diesem Blatt unmöglich, erfolgen die Veröffentlichungen bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane im Bundesanzeiger.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.