(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) die gemeinschaftliche Verwertung von Schlacht-, Nutz- und Zuchttiere aller Gattungen und Arten für die Erzeugnisbereiche Rind- und Schweinefleisch, b) der gemeinschaftliche Bezug von Nutz- und Zuchtvieh, c) der gemeinschaftliche Bezug von Fleisch und Wurstwaren, d) die Beratung und die Erzeugung von Schlacht-, Nutz- und Zuchttiere aller Gattungen und Arten für die Erzeugnisbereiche Rind- und Schweinefleisch, e) die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere solche, die im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind, f) Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, g) Bündelung des Angebotes und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder, h) Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise, i) der gewerbliche Güterkraftverkehr. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Die Genossenschaft beantragt die Anerkennung als Erzeugerorganisation im Sinne des Agrarmarktstrukturgesetzes (AgrarMSG) und der Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV).
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