Akquisition und Vermittlung von Hörfunkwerbung in jeder gesetzlichen Form für die in der Radio Ingolstadt Programm GmbH & Co. Betriebskommanditgesellschaft zur Nutzung der lokalen UKW-Frequenz Ingolstadt zusammengeschlossenen Anbieter, Durchführung sämtlicher hierzu erforderlicher oder zweckmäßiger Maßnahmen einschließlich Hilfstätigkeiten und Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Akquisition und die Vermittlung von Werbung auch für andere lokale/regionale Rundfunkprogramme (Art. 22 ff. MEG) und andere Dienste (Art. 31 ff. MEG) zu übernehmen. Ferner, Produktion von Funkspots sowie Planung und Durchführung von Hörfunkaußenveranstaltungen, Präsentationen, Messen und ähnliches. Die Gesellschaft erfüllt die ihr aus dem Unternehmenszweck gestellten Aufgaben selbst. Sie ist aber berechtigt, mit einzelnen Aufgaben, vor allem mit der Akquisition und Vermittlung von überregionaler Werbung, Dritte zu beauftragen oder sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Gesellschaften zu beteiligen, die einen vergleichbaren Unternehmenszweck haben.
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