Förderung der Bildung, insbesondere sollen die regionalen Medien durch medienpädagogische und journalistische Arbeit gefördert werden. Dies wird erreicht durch die Förderung von Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen, die im lokalen, regionalen und kulturellen Bereich Programme und Projekte in nichtkommerziellen Medien erarbeiten und verbreiten wollen (gemäß § 27 ( 2) Landesmediengesetz Baden-Württemberg). Die Gesellschaft ist insbesondere durch die Bereitstellung technischer Anlagen, Inventar und das Betreiben eines nichtkommerziellen Radios bestrebt, Meinungs- und Medienvielfalt und die Völkerverständigung zu fördern und der breiten Bevölkerung, insbesondere aber Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit der Medienarbeit zu eröffnen. Die Gesellschaft organisiert zu diesem Zweck Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Unterbringungs-, und sonstige Fördermaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, um sie für die Arbeit und den Umgang mit Medien zu qualifizieren und sie zu befähigen, Programme zu gestalten, mit denen die Allgemeinheit gefördert wird, z. B. auf den Gebieten der Information und Kommunikation, Kunst und Kultur, Förderung des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes, Verbraucherberatung, Jugend- und Altenhilfe, Beratung in Fragen der Gesundheitshilfe, Gleichberechtigung der Geschlechter.
Unternehmensberatung
Fernsehanstalten und Rundfunkanstalten
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