I. Die Förderung der kulturellen und demokratischen Entwicklung und des Austausches zwischen verschiedenen Lebensbereichen und Gruppen über nationalstaatliche Grenzen hinweg in der Region Freiburg. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Bildung und Erziehung. II. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen im Sinne des Landesmediengesetzes in der Region und die Förderung von Diskussionsprozessen, Meinungsäußerungen und Informationsvermittlung insbesondere derjenigen Personen und Personengruppen, die zu herkömmlichen Medien keinen oder nur begrenzten Zugang haben.
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