(1) Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und deren Bebauung und die Verwaltung und Vermietung des Grundbesitzes der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für das Grundstück Rundstraße 7/7a, 34277 Fuldabrück. (2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. Sie kann die hierzu erforderlichen Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. (3) Geschäfte nach § 34c GewO und 34f GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen. (4) Die Gesellschaft darf sich auf verwandten Gebieten betätigen, andere Unternehmen jeder Art übernehmen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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