Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes. Das Leitbild und die konzeptionellen Grundsätze sind in "Qualität im Situationsansatz" (Preissing und Heller 2009) formuliert. Weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Aus-, Fort- und Weiterbildung, Tagungen und Veranstaltungen, Bildungsreisen und Beratung durchführt und ihre Einrichtungen als Konsultationskitas zur Verfügung stellt.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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