1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar die drei gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung: a) die Förderung von Kunst und Kultur b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung c) die Förderung der Volksbildung 2. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere auf folgende Weisen: a) die Förderung von Kunst und Kultur durch die Erarbeitung und Präsentation von Ausstellungen, Führungen, Vorträgen, Workshops, Lesungen, Konzerten und ähnlichen Kulturveranstaltungen in einer oder mehreren eigenen Einrichtungen ("Zweckbetrieb" = "Museum"). Dazu erforderlich ist die Anmietung und/oder der Erwerb und/oder die Überlassung von geeigneten Räumlichkeiten / Immobilien. Darüber hinaus können einzelne Projekte auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern an anderen Orten umgesetzt werden. b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Literatur- und Bild-Archivs (im Sinne einer "Präsenzbibliothek") für wissenschaftliches Arbeiten vor Ort.
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