Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben in ihrer Freizeit (Förderung der Hilfe für Behinderte gem. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und die Förderung der Ausbildung und Qualifikation von Personen, die im sozialen, pflegerischen und ehrenamtlichen Bereich tätig sind (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen, wie Ferienfahrten oder kulturelle Veranstaltungen, die ausschließlich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Behinderungen durchgeführt werden, und der damit verbundenen Stellung von Assistenten zur Alltagspflege, zur sozialen Alltagsbetreuung, zur pädagogischen Betreuung für die Dauer der durch die Gesellschaft selbst oder durch Dritte organisierten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung.
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