Förderung des Tourismus in der Welterbestadt Quedlinburg und deren Ortsteile sowie die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und die Herausstellung der Kernkompetenz Quedlinburgs, insbesondere als attraktives Reiseziel, Tagungs- und Kongressstandort sowie als Standort mit optimalen Rahmenbedingungen für den Bereich Gesundheit und Pflege. Die Gesellschaft tritt dabei als Veranstalter auf. Hierzu übernimmt die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: a) die Förderung und Entwicklung des Tourismus in und um die Welterbestadt Quedlinburg, sowie die Beratung und Unterstützung der Gesellschafterin in Angelegenheiten des Tourismus, b) die Konzeption und Durchführung der Image- und Stadtwerbung sowie des Stadtmarketings, insbesondere die Erhöhung und Vermarktung des Bekanntheitsgrades der Welterbestadt Quedlinburg als attraktives Reiseziel im In- und Ausland, c) die Marktforschung und - analyse, sowie Entwicklung von Marketingstrategien, Zielgruppendefinition und -ansprache, insbesondere durch Messebesuche und Messeteilnahmen, d) die touristische Öffentlichkeitsarbeit für die Welterbestadt Quedlinburg in Presse, Rundfunk und Fernsehen, sowie die Aktualisierung, Herausgabe und Ver-teilung von Werbe- und Informationsmaterialien über die Welterbestadt Quedlinburg, e) der Betrieb von Touristinformationen für die Gesellschafterin, f) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Hintergrund, wie lokale Konzerte, Volksfeste, Weihnachtsmärkte, g) die Förderung der Pflege und Bewahrung des regionalen Brauchtums, sowie Präsentation von regionaltypischen Souvenirs und Publikationen,h) die Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden und anderen im Bereich des Tourismus tätigen Organisationen und privaten Unternehmen, i) die Wahrnehmung sonstiger Maßnahmen, die der Förderung der oben ge-nannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen dienen. Daneben erbringt die Gesellschaft insbesondere folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen vom allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zählen, soweit sie nicht im Einzelfall für die Erbringung von DAWI als Nebendienstleistungen förderlich sind: a) der Ein- und Verkauf von Merchandisingartikel (Souvenirs, Bücher, Karten etc.), b) die Vermittlung von Stadtführungen in der Welterbestadt Quedlinburg, c) die Unterkunftsvermittlung gegen Provision und Auftreten als Reiseveranstalter, d) Karten(vor)verkauf gegen Provision, e) die Erbringung von unternehmensbezogenen Marketingdienstleistungen gegen Provision und die gezielte Werbung für Unternehmen, f) die Veranstaltung von Tagungen, Seminare und Feiern für Dritte gegen Provision, g) die Parkplatzbewirtschaftung.
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