A) Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen, b) Entlastungleistungen pflegender Familienangehöriger, soweit die Pfleger/innen selbst zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören, c) Begleitung oder Beförderung von alten oder hilfsbedürftigen Menschen; z.B. bei Einkäufen, Behördengängen, Arztbesuchen, d) Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus, e) kleinere Reparaturhilfen im Haushalt hilfsbedürftiger Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen, f) Vortragsveranstaltungen zu den Themen des von der Genossenschaft verfolgten Zwecks, g) Beratung und Unterstützung bei der altersgerechten Wohnraumgestaltung und Beratung zu alternativen Wohnformen, h) Fortbildung der aktiven Mitglieder durch Vorträge und Seminare mit dem Ziel, die Qualität der angebotenen Hilfsleistung sicher zu stellen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
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