1. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung des demokratischen Staatswesens, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, sowie Förderung der Hilfe für Behinderte. 2. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch die Durchführung von Veranstaltungen, Kunstprojekten, Gruppen- und Bildungsangeboten zum interkulturellen und interreligiösen Austausch und zum Wertedialog für ein friedliches Miteinander; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch das Angebot von ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen für alte, hochbetagte, behinderte und andere hilfsbedürftige Personen, durch die Durchführung von Selbsthilfegruppen behinderter und erkrankter Personen sowie ihrer Angehörigen und durch ehrenamtliche Unterstützung von Kindern in wirtschaftlichen Notlagen; die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Beratung hilfsbedürftiger Menschen über ambulante, soziale und mobile Dienste; die Förderung des demokratischen Staatswesens durch Durchführung von Angeboten zur parteipolitisch neutralen, demokratischen und politischen Bildung, z.B. in Form von Informationsveranstaltungen, Seminaren und Workshops; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe a) durch Beratung, Begleitung, Versorgung und Unterstützung von Senioren und Hochbetagten in Verantwortung der Gesellschaft (z. B. durch Begleitung zu Arztbesuchen, bei Einkäufen u. ä., Durchführung von strukturierten Tagesgruppen für Demenzkranke); b) durch Bildungs- und Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche (z. B. Lernhilfegruppen, ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung, Gruppenangebote frühkindlicher Förderung); die Förderung von Kunst und Kultur durch stadtteilbezogene, soziokulturelle und diversitätsorientierte (multiperspektivische, transkulturelle) Angebote, Programme und Veranstaltungen, durch Vernetzung von Bürgern, Künstlern und Kulturschaffenden im Stadtteil, durch kulturelle Bildung und die Förderung lokaler Künstler; die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge durch die Durchführung und Organisation von Deutschkursen; die Förderung der Selbsthilfe für Behinderte durch Organisation und Durchführung von (Selbsthilfe-) Gruppen für Behinderte. Die vorgenannten Maßnahmen werden insbesondere im Rahmen einer quartiersbezogenen Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Die entsprechenden Angebote stehen allen betroffenen Personengruppen offen, unabhängig von ihrem Wohnort.
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