Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erstreckt sich insbesondere auf die Beratung zu Verrechnungspreis- und Betriebsstättensachverhalten, einschließlich der Erbringung digitaler und plattformbasierter Verrechnungspreisleistungen (z.B. digitale Bereitstellung von Fremdvergleichsstudien und Materialien zur Verrechnungspreisdokumentation).
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