Forschung und die Entwicklung von Konzepten zur bedarfsorientierten, stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Personen, die Entwicklung von Pflegestandards auf der Grundlage spezifischer Pflegeforschung, die Entwicklung, Durchführung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung, Fortbildung und Supervision als flankierende Maßnahmen der Qualitätssicherung und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Tätigkeiten können hierbei auch die Bereiche der Küche, Hauswirtschaft, Service und Hygiene sozialer Einrichtungen und Dienste umfassen. Die Gesellschaft kann Ausbildungsstätten, andere Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbständige Gesellschaften errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst weiterhin die Planung von sozialen Einrichtungen (Gebäude und Betrieb) sowie die Betreuung während der Errichtung und Betriebsphase.
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