Organisation und Durchführung von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen im Landkreis Genthin für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Gesellschaft handelt dabei als Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Sinne des § 92 Arbeitsförderungsgesetz. Die Gesellschaft hat insbesondere folgende Aufgaben: Förderung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen, Wiedereingliederung von Dauerarbeitslosen, Qualifizierung von Arbeitslosen für neue Tätigkeitsfelder, Erschließung, Erprobung und Entwicklung neuer zusätzlicher Arbeitsfelder, Erschließung von Dauerarbeitsplätzen. Die Gesellschaft hat außerdem insbesondere die Aufgabe, die berufliche Bildung der Arbeitslosen und der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen zu fördern. Die Gesellschaft sucht zu diesem Zweck die Kooperation mit der Kommune, ortsansässigen Betrieben, mit Trägern der beruflichen Qualifizierung und der Arbeitsverwaltung. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung der genannten Aufgaben im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen.
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