Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögensgegenständen zur Sicherung und Erfüllung insbesondere von a) gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen von Rentnern, Hinterbliebenen sowie aktiven und ausgeschiedenen Anwärtern aus kollektiv- oder individualrechtlichen Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, b) Wertguthaben von Arbeitnehmern aus Arbeitszeit- sowie Zeitwertkontenmodellen, c) sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen von Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitsverhältnissen begründet wurden oder werden, d) gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern, die im Zusammenhang mit der unter lit. (b) oder (c) genannten Wertguthaben oder Ansprüchen entstanden sind oder entstehen. Die Übernahme und Verwaltung der Vermögensgegenstände erfolgt als Dienstleistung auf der Grundlage von Treuhandverträgen, die von der Gesellschaft mit Unternehmen abgeschlossen werden, die Schuldner der jeweiligen unter lit. (a) bis (d) genannten Ansprüche sind.
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