1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Pflege der Kirchenmusik und die Förderung aller damit verbundenen Bemühungen und Aktivitäten. 3. Der Verwirklichung des Satzungszwecks dienen - Ideelle und finanzielle Unterstützung kirchenmusikalischer Aktivitäten - Ausrichten von kirchenmusikalischen Veranstaltungen - Planung, Organisation und Durchführung sonstiger Unternehmungen und Darbietungen auf dem Gebiet der Kirchenmusik - Ideelle und finanzielle Unterstützung der Chorarbeit sowie Förderung des Nachwuchses - Weiterbildung aller an der Kirchenmusik Interessierten durch Gesprächskreise, Vorträge, Seminare und regelmäßigen Erfahrungsaustausch - Ausrichten von Orgelfahrten und sonstigen Exkursionen jeweils mit kirchenmusikalischem Schwerpunkt. 4. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts, die der selbstlosen Pflege und Förderung der Kirchenmusik dienen, wobei höchstens 50% der Mittel nach § 58 Nr. 2 AO verwendet werden dürfen.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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